• DSL Vergleich - Internetanbieter im Test

  • Telekom DSL Vertrag: Außerordentliche Kündigung möglich

  • Telekommunikations-Anbieter sichern sich gerne durch möglichst lange Vertragslaufzeiten gegen den Preisdruck des Wettbewerbs ab – oft zu Lasten der Verbraucher, die dann nicht in günstigere Verträge wechseln können. Selbst in Ausnahmefällen scheint eine schnelle Kündigung problematisch. Wir sagen Ihnen, unter welchen Bedingungen Sie auch vorzeitig einen Vertrag beenden können.

    Oft genug kümmern sich Verbraucher wenig um die AGBs sondern unterschreiben den günstigen Vertrag. Dass sie sich damit 24 Monate an einen Anbieter binden, wird oft nicht beachtet. Das Risiko: Nach einem Jahr haben andere Anbieter deutlich nachgebessert, der Kunde kann keinen günstigeren Vertrag abschließen.

    Dennoch gibt es in den AGBs der Anbieter eine Regelung zur Vertragskündigung aus „wichtigem Grund“. Diese wird aber für den Verbraucher oft zum Spießrutenlauf. Mit Kulanz ist hier selten zu rechnen. Aber es gibt einige „wichtige Gründe“, mit denen Sie aus dem Vertrag auch vorzeitig aussteigen können.

    Die „außerordentliche Kündigung“

    Als außerordentliche Kündigung bezeichnet man die einseitige Beendigung eines Vertrags vor dem eigentlichen Ende der Vertragslaufzeit. Eine außerordentliche Kündigung gemäß § 314 BGB ist sowohl bei zeitlich befristeten als auch bei unbefristeten Verträgen möglich. Dies kann einen Miet- oder Versicherungsvertrag ebenso betreffen wie einen Telekom-Verträgen. Voraussetzung: Es muss ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegen.

    Kündigung bei Schlechtleistung

    Bei Schlechtleistung des Anbieters liegt durchaus ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses vor. Beispiel: Ein immer wieder gestörter Telefon-Anschluss oder das Internet funktioniert tagelang nicht.

    Setzen Sie in einem solchen Fall sofort schriftlich eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung! Nach Ablauf der Frist ist ohne Nachbesserung nach Ansicht der Verbraucherzentralen eine vorzeitige außerordentliche Vertragsauflösung einklagbar.

    Kündigung bei Umzug

    Sie ziehen um? Wenn an diesem Ort Ihr Anbieter keine Versorgung sicherstellen kann, ist dies ein außerordentlicher Kündigungsgrund.

    Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und sollte alle relevanten Daten wie Name und Vertragsnummer umfassen. Um den Nachweis des Eingangs beim Anbieter zu haben, senden Sie entweder ein Fax und bewahren die Sendebestätigung auf oder senden gleich ein Einschreiben mit Rückschein.