• DSL Vergleich - Internetanbieter im Test

  • DSL zu langsam: außerordentliche Kündigung möglich

  • Internet mit schneller Breitband- und DSL-Geschwindigkeit ist gefragt. Doch was, wenn der Anbieter die vertraglich vereinbarte Bandbreite nicht erreicht? Können Verbraucher von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn der DSL Anschluss zu langsam ist? Mehrere Gerichte mussten sich schon mit dieser Problematik beschäftigen.

    Außerordentliche Kündigung beim DSL Vertrag

    Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass bei DSL mit geringerer Bandbreite als im Vertrag eine Sonderkündigung (§ 626 BGB) bewilligt wird. Gemäß der Urteile verschiedener gerichtlicher Instanzen hat ein Kläger hier recht gute Erfolgschancen eine außerordentliche Kündigung außerhalb der geltenden regulären Kündigungsfristen zu erzielen.

    Die Internet-DSL Redaktion verweist diesbezüglich auf eine Entscheidung am Amtsgericht München. In dieser wurde auch die sogenannte „bis zu“-Klausel in den AGB des Providers für unwirksam erklärt (vgl. Az. 223 20C/20760/14). In diesem Fall lagen die erreichten Bandbreiten untersucht in DSL Speed Tests nur bei etwa 30-40 Prozent der beworbenen „bis zu 18 Mbit/s“.

    Das Amtsgericht München bestätigt dabei vorhergegangene Urteile (z.B. Amtsgericht Kiel 2011, Amtsgericht Führt 2009 und Amtsgericht Montabaur 2008) in der Argumentation, dass bei einer DSL Geschwindigkeit, die mehr als 50 Prozent von der eigentlichen Vertragsleistung abweicht, eine Sonderkündigung möglich ist.

    Rechtssicherheit bietet dies dem DSL Kunden allerdings nur bedingt, da bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Thema erfolgt ist. Es liegt also im Ermessen des Richters, ob die Diskrepanz bei der DSL Geschwindigkeit eine Sonderkündigung rechtfertigt.

    Verbraucher sollten das Gespräch mit dem Anbieter suchen

    Bevor der Rechtsweg beschritten wird, sollten DSL Kunden in Kontakt mit ihrem Provider treten. Mit einer individuellen Rückinformation zur erzielten Surf-Geschwindigkeit und dem Hinweis, dass diese entsprechend von der vertraglichen Leistung abweicht, können in vielen Fällen Kulanz-Regelungen getroffen werden. Darüber hinaus lässt sich vielleicht ein alternativer Internet DSL Tarif mit günstigeren Konditionen mit dem Anbieter vereinbaren.