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  • BGH-Urteil zur Sicherheit von WLAN-Netzen

  • Viele DSL-Kunden nutzen den Komfort einer drahtlosen Internetverbindung. Wer bisher meinte, mit einem WLAN-Router jedoch ausschließlich und allein in den eigenen vier Wänden zu surfen, wurde in den letzten Tagen eines Besseren belehrt. Die Sicherheit des eigenen Netzes ist oberstes Gebot, sodass sich Besitzer eines WLAN-Netzes in Sachen Haftung und Internetsicherheit schlau machen sollten. Das kürzlich verkündete Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Karlsruhe liefert wichtige Fakten zu bisher unterschiedlich thematisierten Rechtsfragen im Umgang mit WLAN-Sicherheit. Aus der Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs geht deutlich hervor, dass jeder, der ein Funknetz betreibt, sich gegen Missbrauch absichern muss. Wenn das eigene WLAN-Netz nicht ausreichend vor Fremdzugriffen geschützt ist, haftet der Anschlussinhaber für illegale Handlungen durch Dritte (z.B. unerlaubte Musik- oder Filmdownloads) mit. Zwar greifen in einem solchen Fall keine immensen Schadenersatzansprüche, dem privaten Betreiber des WLAN-Netzes können jedoch Abmahnkosten in Rechnung gestellt werden.

    Abzuwarten bleibt, wie sich das BGH-Urteil auf frei zugängliche WLAN-Netze in Internetcafés auswirkt. Ein solcher Fall wurde in der Rechtsprechung bisher noch nicht bearbeitet, wobei die obersten Bundesrichter jedoch von Beginn an eine höhere Sicherungspflicht für Gewerbetreibende unterstellen.

    Hintergründe zum Fall

    Der Fall, über den der BGH kürzlich zu entscheiden hatte, begann bereits im Jahr 2006. Über einen privaten WLAN-Anschluss wurde illegal Musik auf eine Internettauschbörse geladen. Die Rechteinhaber zogen daraufhin den Funknetzbetreiber zur Verantwortung, der Abmahnkosten zahlen, eine Unterlassungserklärung unterzeichnen sowie Schadenersatz leisten sollte. Im daraufhin folgenden Rechtsstreit wurde bekannt, dass der Anschlussinhaber zur Zeit des illegalen Uploads im Urlaub war und sein WLAN-Netz lediglich über das standardmäßige Passwort der Werkseinstellung geschützt war. Die Interessen des Klägers und des Beklagten wurden in einem mehrjährigen Prozess über verschiedene Instanzen gegeneinander abgewogen. Der Bundesgerichtshof konstatierte im Urteil eine Pflicht Privater, ausreichend zur WLAN-Sicherheit des eigenen Netzes beizutragen. Das Nein zum Schadenersatzanspruch halten Experten dabei für gerechtfertigt, denn selbst wenn der standardmäßige Passwortschutz längst nicht mehr ausreichend sei, wären die Anschlussinhaber ja selbst nicht die Täter, die die Raubkopie ausführten.

    Für jedes drahtlose Netzwerk muss ein ausreichender Passwortschutz gegeben sein, was nicht zuletzt der eigenen Datensicherheit dient. Um das eigene WLAN-Netz vor unerwünschten Drittzugriffen zu schützen, gibt es verschiedene Möglichkeiten.

    Tipps zur WLAN-Sicherheit

    (1) Auf richtige Verschlüsselung wert legen!
    Bei der Einrichtung eines WLAN-Netzwerks sollte man unbedingt ein neues Passwort wählen und das Netz mit einem sicheren Kennwort verschlüsseln. Da die Reichweite der Drahtlosverbindung meist über die eigenen vier Wände hinaus geht, ist das Netz häufig für andere Internetnutzer sichtbar, die bei fehlender Verschlüsselung und geringem Passwortschutz unerwünscht auf persönliche Daten zugreifen und zu illegalen Zwecken im Internet surfen könnten.

    (2) Einstellungen regelmäßig überprüfen!
    Wer sein WLAN-Netz gut schützen möchte, sollte die Router-Einstellungen regelmäßig überprüfen. Eine Passwortänderung schadet nicht. In keinem Fall sollten Sie sich auf den standardmäßig eingestellten Schutz verlassen und das Werkspasswort austauschen.

    (3) Das richtige Passwort wählen!
    Je komplizierter das Passwort, desto besser. Besonders wenn Sie bei der WLAN-Einrichtung darauf verzichten möchten, Ihre Zugangsdaten bei jeder Einwahl erneut einzugeben, sollten Sie ein schwieriges Passwort wählen. Das Passwort sollte dabei nicht zu leicht mit persönlichen Merkmalen in Verbindung gebracht werden können. Um den Datenverkehr zu verschlüsseln, werden verschiedene Standards genutzt, mit denen ein so genannter Netzwerkschlüssel festgelegt wird. Das ältere WEP wurde dabei inzwischen von den Verschlüsselungsstandards WPA (WiFi Protected Access) und WPA2 abgelöst.

    (4) WLAN-Router bei Nicht-Nutzung ausschalten!
    Wenn das Internet gerade nicht benötigt wird, können Sie den WLAN-Router bedenkenlos ausschalten. Das steigert nicht nur die eigene Netzsicherheit, sondern bietet auch bei längeren Abwesenheit (z.B. Urlaub) umfassenden Schutz.

    Weitergehende Links zum Thema:
    netzpolitik.org
    11k2.wordpress.com