• DSL Vergleich - Internetanbieter im Test

  • DSL Kunden aufgepasst: Preiserhöhungen erwartet

  • Steigende Grundkosten für den DSL-Anschluss könnten die Internetanbieter schon bald auf ihre Kunden umlegen. Gemäß einem Entgeltvorschlag der Bundesnetzagentur zur Teilnehmeranschlussleitung (kurz: TAL) sollen die Vorleistungskosten für die Provider entsprechend steigen.

    Das könnte für Endkunden auch einen Anstieg der monatlichen DSL Kosten bedeuten.

    Teilnehmeranschlussleitung  – Was ist das?

    Auf der so genannten TAL basieren viele DSL Anschlüsse. Bislang konnte die Telekom für die Anmietung einer Teilnehmeranschlussleitung am Hauptverteiler von Mitbewerbern am DSL-Markt monatlich 10,02 EUR netto verlangen. Ab dem 1. Juli 2019 soll dieser Betrag auf monatlich 11,19 EUR netto steigen. Diese entsprechende Vorleistung ist vor allem für die meisten klassischen DSL Anschlüsse mit bis zu 16 Mbit/s relevant.

    Die angekündigte Änderung betrifft allerdings nicht nur die DSL Provider. Ebenso soll das Entgelt für Teilnehmeranschlussleitungen mit einem Zugang zum Kabelverzweiger von monatlich 6,77 EUR netto auf 7,05 EUR netto angehoben werden. Das würde sich dann auch entsprechend auf VDSL Internet Angebote auswirken.

    Mehr Kosten für Internet & DSL Kunden?

    Die geplanten Preiserhöhungen rechtfertigt die Bundesnetzagentur vor allem mit steigenden Kosten in allen zentralen Bereichen, vom Tiefbau über die Bereitstellung der Infrastruktur bis hin zur Preissteigerung bei Kupfer. Noch sind die geplanten Vorschläge allerdings nicht rechtskräftig. Sie werden demnächst auch der Europäischen Kommission vorgelegt. Sofern allerdings keine ernsthaften Bedenken gegen die Entscheidungsentwürfe geäußert werden, treten sie dann offiziell ab dem 1. Juli 2019 in Kraft.

    Sollte dies der Fall sein, werden viele DSL-Anbieter neu kalkulieren müssen. Das könnte dazu führen, dass Endkunden einen Teil der Kosten durch höhere Bereitstellungspreise tragen. DSL Kunden sollten ihre bestehenden Verträge dahingehend entsprechend im Auge behalten. In einem gültigen Vertragsverhältnis darf der Provider Preise in der Regel nicht einfach erhöhen. Sollte dies dennoch der Fall sein, können Verbraucher ein Recht zur außerordentlichen Kündigung geltend machen. Dabei kommt es allerdings immer auf die jeweiligen AGB des DSL Anbieters an.

    Bildquelle: Flickr.com – Christoph Scholz, Glasfaser frontal – dark – blau – zoom – Licht, CC BY-SA 2.0