• DSL Vergleich - Internetanbieter im Test

  • DSL Vertrag kündigen – Verbraucherhinweise

  • Bei DSL Verträgen mit Mindestlaufzeit sollten sich Verbraucher genau über die Modalitäten zur Kündigung informieren. Auch wenn einige Anbieter bereits DSL Pakete ohne Mindestvertragslaufzeit bereitstellen, findet man auf dem Markt vermehrt Angebote mit fester Laufzeit (meist 24 Monate). Wer über einen Provider-Wechsel nachdenkt, sollte sich frühzeitig über die jeweiligen Kündigungsmöglichkeiten und interessante Angebote zum Anbieterwechsel informieren. Auf was müssen Verbraucher besonders achten? Entgegen der Bequemlichkeit, kann sich ein Anbieterwechsel für DSL Kunden lohnen. Viele Provider bieten jeden Monat besondere Aktionen an, die sich vor allem an Neukunden richten. Wer einen neuen DSL Vertrag abschließen möchte, muss jedoch den bisherigen Vertrag zunächst kündigen. Abhängig vom Anbieter sind Kündigungsfristen zwischen einem und drei Monaten einzuhalten. Wird der Laufzeitvertrag nicht fristgerecht gekündigt, tritt meist eine automatische Vertragsverlängerung in Kraft. Im Kündigungsschreiben sollten Verbraucher um eine schriftliche Eingangsbestätigung bitten und sich darüber hinaus das Ende der Vertragslaufzeit bestätigen lassen.

    Wer Kündigung und Anbieterwechsel einfach miteinander verbinden möchte, kann bei Vodafone, T-Home und anderen bekannten Anbietern mit einer helfenden Hand rechnen. Neben einem Wechsler-Bonus bieten manche DSL-Anbieter sogar an, die Abwicklung der Kündigung für den Kunden zu übernehmen.