DSL Vergleich - Internetanbieter im Test
Sie möchten Ihr DSL kündigen? Hier bieten wir Ihnen praktische Tipps zur DSL Vertrag Kündigung - von der jeweiligen vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist bis hin zum Sonderkündigungsrecht.
Bei bestehenden DSL Verträgen entscheidet die jeweilige Laufzeit über den relevanten Kündigungstermin. Generell ist zudem der Eingang der Kündigung beim Anbieter maßgeblich für die Wahrung der First.
Grundsätzlich empfiehlt es sich die Kündigung schriftlich beim Anbieter einzureichen. In welcher Form dies erfolgt, wird teils unterschiedlich geregelt. Ratsam ist es die klassische Briefform und einen Versand per Einschreiben zu wählen. Auf diesem Weg kann man das Einreichen der Kündigung entsprechend nachweisen. Manchem DSL Anbieter reicht als Kündigung aber auch eine andere Form der Benachrichtigung aus.
Neben der jeweiligen Laufzeit für eine ordentliche Kündigung können auch andere Gründe zu einer vorzeitigen (außerordentlichen) Kündigung berechtigen. Dazu gehören:
Wer einen DSL Vertrag vorzeitig beenden möchte, ist häufig auf die Kulanz seines Vertragspartners angewiesen. Allerdings kann die Kündigung in bestimmten Fällen außerordentlich erfolgen. Das betrifft beispielsweise einschneidende Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wie Preiserhöhungen. Verweigert der Kunde deren Zustimmung, kann dies zur Sonderkündigung berechtigen.
Auch wenn der DSL Anbieter vertraglich vereinbarte Leistungen nicht (mehr) erbringen kann, berechtigt dies den Kunden zur außerordentlichen Kündigung. Allerdings muss dieser vorab eine Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen und einfordern. Wenn diese nicht erfolgt, kann der DSL Vertrag vorzeitig gekündigt werden.
Die so genannten ‚nicht erbrachten Leistungen‘ spielen auch im nächsten Anwendungsfall des DSL Sonderkündigungsrechts eine entscheidende Rolle. Kann der bisherige DSL Anbieter nach einem Umzug seine Leistungen am neuen Wohnort des Kunden nicht erbringen (z.B. generelle Verfügbarkeit oder geringere Bandbreite), berechtigt dies zu einer möglichen Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten.
Einer vorzeitigen Vertragsauflösung stimmen die DSL Anbieter in der Regel auch zu, wenn spezifische Gründe vorliegen, die diese auch gesetzlich erfordern. Beispiele hierfür sind der Tod eines Vertragsnehmers, Insolvenz oder der Verzug ins Ausland.