• DSL Vergleich - Internetanbieter im Test

  • TKG-Novelle: Vorteile für DSL Kunden erwartet

  • Der kürzlich vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur TKG-Novelle dürfte bei DSL Kunden für große Zustimmung sorgen. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mitteilten, sollen mit dem Gesetzentwurf insbesondere die Verbraucherrechte im Bereich Telekommunikation gestärkt sowie die flächendeckende Bereitstellung von Breitbandanschlüssen vorangetrieben werden. Weitere Informationen zu den wichtigsten Inhalten der TKG-Novelle… Der Gesetzentwurf zur TKG-Novelle setzt ein deutliches Zeichen für die Verbraucherrechte. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner betonte insbesondere, dass das Problem der kostenpflichtigen Warteschleifen durch den Gesetzentwurf gelöst werden und auch die Bereitstellung von DSL Anschlüssen im ländlichen Raum vorangetrieben werde könne. Das Bundeskabinett hat sich für eine flächendeckende Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen bis zum Jahr 2015, spätestens aber bis zum Jahr 2018 ausgesprochen. Dabei sollen Datenraten von bis zu 50 Mbit/s zur Verfügung gestellt werden. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle bezeichnete den Gesetzentwurf als großen Gewinn für den Technologiestandort Deutschland.

    Der Gesetzentwurf zur TKG-Novelle soll am 15. April im Bundesrat diskutiert werden und dann im Mai an den Bundestag weitergeleitet werden. So könnte der Gesetzentwurf noch in diesem Jahr in Kraft treten und die Verbraucherrechte im Bereich Telekommunikation, Mobilfunk und DSL nachhaltig stärken. Mit den neuen Regelungen sollten DSL Anbieterwechsel einfacher gestaltet werden, sodass Kunden problemlos zu einem anderen Provider wechseln können. Das Gesetz sieht hier vor, dass ein Anbieterwechsel innerhalb eines Kalendertages erfolgen muss und der bisherige Anbieter seine Leistungspflicht solange ausüben muss, bis alle Voraussetzungen für den Wechsel gegeben sind. Für den Umzug beinhaltet der Gesetzentwurf zur TK-Novelle ebenfalls verbraucherschutzrechtliche Neuregelungen für Telefon- und DSL-Anschluss.